Ab 2026 wird die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) bestimmten Fahrzeugen bei Verkehrsstaus grundsätzlich die Nutzung des Standstreifens gestatten. Diese Änderung der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung stellt eine bedeutende Verbesserung des Verkehrsmanagement dar und könnte sich positiv auf die Mobilität von Millionen von Autofahrern auswirken.
Bisher war die Nutzung des Standstreifens für Pkw nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Mit der neuen Regelung wird sie auf bestimmten Straßenabschnitten und unter klaren Bedingungen – ausreichender Beschilderung und einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – zulässig sein.

Wichtigste Punkte der Änderung:
Dies ist keine einmalige Empfehlung: Diese Änderung wird Teil der Verordnung und gilt im gesamten Staatsgebiet, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind.
Aus logistischer Sicht bietet die Maßnahme klare Vorteile:
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