
Einrichtungen des öffentlichen Sektors sind von der Ausschreibung ausgeschlossen, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften hingegen ausdrücklich antragsberechtigt.
Das Dekret sieht Beihilfen für eine breite Palette von Fahrzeugen vor, von Personenkraftwagen und Motorrädern bis hin zu Nutzfahrzeugen. Im speziellen Fall des gewerblichen Transports sind folgende Leistungen inbegriffen:
Die genaue Höhe der Beihilfe hängt vom Fahrzeugtyp ab und wird in einer dem Dekret beigefügten Tabelle festgelegt. Sie soll die Kosten für den Ersatz des beschädigten Fahrzeugs teilweise decken.
Der Erlass sieht zunächst ein Budget von 36 Millionen Euro aus dem Haushalt 2025 vor, lässt jedoch die Möglichkeit einer Erhöhung offen, falls erforderlich.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 16. Juni und endet am 31. Juli 2025. Interessierten wird daher empfohlen, bereits jetzt alle erforderlichen Unterlagen vorzubereiten.
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