
Die V-16-Warnleuchte ist ein Leuchtgerät, das im Notfall auf dem Fahrzeugdach angebracht wird. Sie sendet ein blinkendes gelbes Licht aus, das in einem 360-Grad-Winkel sichtbar ist und die Position des liegengebliebenen Fahrzeugs signalisiert, ohne dass der Fahrer aussteigen muss.
Darüber hinaus übermittelt die zugelassene Version, die mit dem DGT-3.0-System verbunden ist, den Standort des Fahrzeugs automatisch an die Generaldirektion für Verkehr (DGT), was zur Verkehrsregelung und Unfallverhütung beiträgt.
Die Vorschriften besagen:
Neben dem Missbrauch können Sie auch bestraft werden, wenn:
- Sie keinen zugelassenen und angeschlossenen V-16-Notfunkbaken mitführen
Seit Januar 2026 ist es obligatorisch, dass der Notfunkbaken von der DGT zugelassen und mit dem DGT 3.0-System verbunden ist. Alte (nicht angeschlossene) Warnblinker verlieren nach diesem Datum ihre Gültigkeit.
➡️ Geschätzte Geldstrafe: 80 €
- Nichtbenutzung bei einer echten Panne
Wenn Sie eine Panne oder einen Unfall haben und kein Warnsystem verwenden, verstoßen Sie gegen die Verkehrsregeln und gefährden andere Verkehrsteilnehmer.
➡️ Geschätzte Geldstrafe: ab 100 €, abhängig von der verursachten Gefahr.
- Verwendung eines nicht sichtbaren oder defekten Warnblinkers
Wenn Ihr Warnblinker nicht ordnungsgemäß funktioniert, keine Batterie hat oder falsch positioniert und nicht sichtbar ist, können Sie ebenfalls mit einer Geldstrafe belegt werden.
➡️ Geschätzte Geldstrafe: 80 € – 200 €, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
Ja. Sie können den Beacon beliebig oft abseits öffentlicher Straßen testen, solange Sie ihn nicht wiederholt aktivieren oder unnötige Alarme auslösen.
Die DGT (spanische Generaldirektion für Verkehr) hat bestätigt, dass Aktivierungen an Orten abseits öffentlicher Straßen weder bestraft noch protokolliert werden. Darüber hinaus ermöglichen zugelassene Modelle die Deaktivierung des Signals, bevor es an die Verkehrsbehörden gesendet wird, falls Sie es versehentlich eingeschaltet haben.
Das Mitführen eines nicht zugelassenen Notrufsenders kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern stellt auch einen Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht dar.
✔ Kaufen Sie eine zugelassene und vernetzte V-16-Notleuchte. Vergewissern Sie sich, dass sie auf der offiziellen Liste der DGT (Spanische Generaldirektion für Verkehr) steht.
✔ Bewahren Sie sie an einem leicht zugänglichen Ort in der Fahrerkabine Ihres Lkw oder Pkw auf.
✔ Überprüfen Sie regelmäßig den Akku. Bei einigen Notleuchten können Sie den Status per App überprüfen.
✔ Nutzen Sie die Notleuchte nicht als Ausrede für Falschparken oder um einen Notfall vorzutäuschen.
✔ Aktivieren Sie die Notleuchte im Notfall so schnell wie möglich, ohne Ihr Fahrzeug zu verlassen.
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