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Kann man für den Missbrauch des V-16-Leuchtfeuers mit einer Geldstrafe belegt werden? Das sagt die DGT dazu.

8. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Verkehrsordnung in Spanien grundlegend: Die vernetzte Warnleuchte V-16 ist dann für alle Fahrzeuge, die einen Notfall am Straßenrand signalisieren müssen, Pflicht. Dieses Gerät ersetzt die bisherigen Warndreiecke und bietet mehr Sicherheit, da man das Fahrzeug zum Aufstellen nicht mehr verlassen muss. Allerdings kann der Missbrauch der Warnleuchte auch zu Strafen führen. Vielen Fahrern ist nicht bewusst, dass die falsche oder unpassende Verwendung dieser Warnleuchte Bußgelder von bis zu 200 € oder in schweren Fällen sogar mehr nach sich ziehen kann. In diesem Artikel erklären wir, wann und wie man sie richtig verwendet, wann man mit einem Bußgeld rechnen muss und welche Maßnahmen man ergreifen kann, um Strafen zu vermeiden.
Kann man für den Missbrauch des V-16-Leuchtfeuers mit einer Geldstrafe belegt werden? Das sagt die DGT dazu.
Was ist das V-16-Leuchtfeuer und warum ist es vorgeschrieben?

Die V-16-Warnleuchte ist ein Leuchtgerät, das im Notfall auf dem Fahrzeugdach angebracht wird. Sie sendet ein blinkendes gelbes Licht aus, das in einem 360-Grad-Winkel sichtbar ist und die Position des liegengebliebenen Fahrzeugs signalisiert, ohne dass der Fahrer aussteigen muss.

Darüber hinaus übermittelt die zugelassene Version, die mit dem DGT-3.0-System verbunden ist, den Standort des Fahrzeugs automatisch an die Generaldirektion für Verkehr (DGT), was zur Verkehrsregelung und Unfallverhütung beiträgt.

Die Vorschriften besagen:

  • Die Verwendung war ab Juli 2021 freiwillig.
  • Ab dem 1. Januar 2026 ist sie verpflichtend und ersetzt die Warndreiecke vollständig.
Wann gilt die V-16-Leuchte als Missbrauch?
Es reicht nicht, die Warnleuchte im Fahrzeug zu haben. Auch der Missbrauch kann zu Problemen führen. Dies sind die häufigsten Situationen, die ein Bußgeld nach sich ziehen können: 1. Aktivierung der Warnleuchte zum Falschparken oder Parken in zweiter Reihe 1. Einer der häufigsten Missbrauchsfälle ist die Nutzung der Warnleuchte als Vorwand, um falsch, in verbotenen Bereichen oder zum vorübergehenden Blockieren von Fahrspuren zu parken. Obwohl manche Fahrer dies in der Annahme tun, es sei harmlos, ist diese Nutzung ausdrücklich verboten. ➡️ Geschätztes Bußgeld: 200 € 2. Vortäuschung einer Panne zum Ausruhen Auf dem Seitenstreifen zu parken und die Warnleuchte einzuschalten, um zu schlafen oder sich auszuruhen, mag wie eine schnelle Lösung erscheinen, ist aber nicht erlaubt. Sie darf nur in einem echten Notfall oder bei einer Panne verwendet werden. ➡️ Geschätztes Bußgeld: 200 € 3. Nutzung des Beacons auf Privatgelände oder abseits öffentlicher Straßen: Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten: Wenn Sie den Beacon in Ihrer Garage, auf einem privaten Parkplatz oder zu Hause testen, können Sie kein Bußgeld erhalten, da Sie sich nicht auf einer öffentlichen Straße befinden. Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat dies berücksichtigt und Filter im System entwickelt, die diese Testsignale ignorieren. ➡️ Bußgeld: keines, solange Sie sich nicht auf einer öffentlichen Straße befinden. 4. Vortäuschen eines Unfalls oder Auslösen falscher Alarme: Dies ist deutlich schwerwiegender. Wer den Beacon aktiviert, um einen Unfall vorzutäuschen oder die Behörden zu täuschen, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen. Dies ist eine schwere Straftat mit zusätzlichen rechtlichen Konsequenzen. ➡️ Bußgeld: kann über 500 € betragen und bei Betrugsabsicht sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Strafen drohen bei Nichtmitführen oder unsachgemäßer Verwendung des V-16-Notfunkbaken?

Neben dem Missbrauch können Sie auch bestraft werden, wenn:

- Sie keinen zugelassenen und angeschlossenen V-16-Notfunkbaken mitführen

Seit Januar 2026 ist es obligatorisch, dass der Notfunkbaken von der DGT zugelassen und mit dem DGT 3.0-System verbunden ist. Alte (nicht angeschlossene) Warnblinker verlieren nach diesem Datum ihre Gültigkeit.

➡️ Geschätzte Geldstrafe: 80 €


- Nichtbenutzung bei einer echten Panne

Wenn Sie eine Panne oder einen Unfall haben und kein Warnsystem verwenden, verstoßen Sie gegen die Verkehrsregeln und gefährden andere Verkehrsteilnehmer.

➡️ Geschätzte Geldstrafe: ab 100 €, abhängig von der verursachten Gefahr.


- Verwendung eines nicht sichtbaren oder defekten Warnblinkers

Wenn Ihr Warnblinker nicht ordnungsgemäß funktioniert, keine Batterie hat oder falsch positioniert und nicht sichtbar ist, können Sie ebenfalls mit einer Geldstrafe belegt werden.

➡️ Geschätzte Geldstrafe: 80 € – 200 €, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Stimmt es, dass man bei Missbrauch mit einer Geldstrafe von 30.000 € belegt werden kann?
Dies ist eine der Falschmeldungen, die in letzter Zeit kursieren. Obwohl in einigen Schlagzeilen von Geldstrafen bis zu 30.000 € die Rede ist, wird diese Summe in Wirklichkeit nur in sehr schweren Fällen verhängt, etwa bei vorgetäuschten Notfällen, Betrug oder der vorsätzlichen Gefährdung der Verkehrssicherheit. Für alltägliche Verstöße, wie das Einschalten der Warnblinkanlage beim Falschparken, betragen die Bußgelder in der Regel etwa 200 €. Die DGT (spanische Generaldirektion für Verkehr) kann das Bußgeld jedoch erhöhen, wenn sie von einem schweren Verstoß oder einem wiederholten Vergehen ausgeht.
Kann ich den Beacon zu Hause oder in der Garage testen?

Ja. Sie können den Beacon beliebig oft abseits öffentlicher Straßen testen, solange Sie ihn nicht wiederholt aktivieren oder unnötige Alarme auslösen.

Die DGT (spanische Generaldirektion für Verkehr) hat bestätigt, dass Aktivierungen an Orten abseits öffentlicher Straßen weder bestraft noch protokolliert werden. Darüber hinaus ermöglichen zugelassene Modelle die Deaktivierung des Signals, bevor es an die Verkehrsbehörden gesendet wird, falls Sie es versehentlich eingeschaltet haben.

Welche Eigenschaften sollte ein zugelassenes V-16-Leuchtfeuer aufweisen?
Vor 2026 erfüllten viele Modelle nicht alle Anforderungen. Seit Inkrafttreten der Verordnung sind nur noch Notrufsender gültig, die folgende Anforderungen erfüllen:
  • Sie sind von der DGT zugelassen (LCOE- oder IDIADA-Code sichtbar).
  • Sie sind über eine integrierte Karte mit dem DGT 3.0-System verbunden.
  • Sie funktionieren autonom, ohne Mobilfunknetz.
  • Sie verfügen über einen Akku mit einer Laufzeit von mindestens 18 Monaten.
  • Sie sind wasser- und temperaturbeständig.

Das Mitführen eines nicht zugelassenen Notrufsenders kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern stellt auch einen Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht dar.

Tipps zur Vermeidung von Bußgeldern und zur korrekten Verwendung des Notrufsenders

✔ Kaufen Sie eine zugelassene und vernetzte V-16-Notleuchte. Vergewissern Sie sich, dass sie auf der offiziellen Liste der DGT (Spanische Generaldirektion für Verkehr) steht.

✔ Bewahren Sie sie an einem leicht zugänglichen Ort in der Fahrerkabine Ihres Lkw oder Pkw auf.

✔ Überprüfen Sie regelmäßig den Akku. Bei einigen Notleuchten können Sie den Status per App überprüfen.

✔ Nutzen Sie die Notleuchte nicht als Ausrede für Falschparken oder um einen Notfall vorzutäuschen.

✔ Aktivieren Sie die Notleuchte im Notfall so schnell wie möglich, ohne Ihr Fahrzeug zu verlassen.

Sicherheit geht vor
Die Installation der V-16-Warnleuchte ist nicht nur ab 2026 gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Ihre korrekte Verwendung schützt Ihr Leben und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Außerdem hilft sie Ihnen, Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden. Bei Truck Parts setzen wir uns dafür ein, dass alle unsere Kunden informiert sind und mit den besten Produkten für ihre Verkehrssicherheit ausgestattet werden. Wenn Ihre V-16-Warnleuchte noch nicht angeschlossen und zugelassen ist, warten Sie nicht länger. Vermeiden Sie Risiken und Bußgelder!

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