Ab September können Sie für das Überholen, für das Anhalten mit Ihrem Fahrzeug, für das Tragen Ihres Handys in der Hand oder für die Benutzung eines Rollers mit einer Geldstrafe belegt werden. Wir erläutern die Änderungen, die im September in Kraft treten, und wie sie sich auf Sie auswirken.

In diesem Artikel vom November 2020 haben wir Sie bereits über die Änderungen informiert, die durch die Reform der Straßenverkehrsordnung eingeführt wurden, die im selben Monat vom Ministerrat genehmigt wurde.
Dieses Änderungspaket hatte als wichtigste Punkte die Verschärfung der Strafe für das Mitführen von Radarwarnern, die Kurse zum Wiedererlangen von Punkten, Änderungen im Transportsektor und spezifischere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf städtischen Straßen (os We talk über diese Änderung in diesem Artikel).
Eine wichtige Änderung wurde ebenfalls festgelegt, die das Fahren erheblich beeinflussen wird: Das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung zum Überholen ist vorbei.
Bisher durfte man auf einer konventionellen Straße, außer auf Kreuzungen, die Höchstgeschwindigkeit nur zum Überholen um bis zu 20 km/h überschreiten.
Jetzt, im September, wird dieser Abschnitt des Verkehrsgesetzes abgeschafft. Auf diese Weise kann auf keinen Fall die Höchstgeschwindigkeit einer herkömmlichen Autobahn im Inland überschritten werden, auch nicht zum Überholen.
Diese Maßnahme wurde bereits in allen Ländern der Europäischen Union angewandt und Spanien hat sie schließlich auch in seine Gesetzgebung aufgenommen. Damit soll die Sicherheit unserer Straßen verbessert werden, obwohl es Stimmen gibt, die das Gegenteil behaupten, dass es sicher ist, die Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h überschreiten zu können, wie dies bisher möglich war.
Einige Stimmen in Medien wie Diariomotor lehnen die Änderung ab und argumentieren, dass das Überholen umso sicherer ist, je schneller es ist und je weniger Zeit Ihr Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn verbringt. Den Artikel von Sergio Álvarez, DiarioMotor, können Sie in diesem Artikel lesen.
Seit September wird ein Bußgeld von 100 Euro für das Anhalten bei laufendem Motor festgesetzt.
Artikel 10 der Straßenverkehrsreform legt folgendes fest: "Wer fährt, muss den Motor ab Beginn des Parkplatzes abstellen, auch wenn er im Fahrzeug bleibt."
Logischerweise gibt es Ausnahmen wie z. B. beim Anhalten an einer Ampel oder im Stau. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse 0.
Der Verlust von 3 bis 6 Punkten wird festgestellt, wenn Sie das Handy während der Fahrt in der Hand tragen, auch wenn Sie es nicht benutzen. Wenn es verwendet wird, egal ob es in der Hand ist oder nicht, wird die Strafe von 200 Euro und 3 Punkten beibehalten.
Bei der Nutzung des Elektrorollers besteht eine Helmpflicht, bei Nichttragen ein Bußgeld von 200 Euro. Strafen in gleicher Höhe werden auch für das Fahren von Rollern mit Kopfhörern oder die Interaktion mit dem Handy verhängt.
Meinungen unserer Kunden
Erhalten Sie unsere Neuigkeiten