Ursprünglich mussten alle nach dem 21. August 2023 gekauften Lkw mit einem digitalen Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Aufgrund des Mangels an diesen Geräten erlaubte die Generaldirektion Verkehr (DGT) jedoch die Registrierung von Fahrzeugen mit Fahrtenschreibern der ersten Generation bis zum 31. Dezember 2023. Diese vorübergehende Lösung hat Fahrzeugbesitzer in die Schwebe geraten lassen und auf eine endgültige Entscheidung warten Antwort.
Lkw, die bis zu zehn Jahre alt sind, müssen die ITV jährlich bestehen, während Lkw über zehn Jahre eine halbjährliche Inspektion erfordern. Bei Fahrzeugen, die am 18. August zugelassen, aber später, bis zum 31. Dezember, gekauft wurden, herrscht Unklarheit darüber, wann sie ihren nächsten TÜV haben sollten. Sollten sie sich am Registrierungsdatum 18. August oder am tatsächlichen Kaufdatum orientieren?
Diese Situation betrifft insbesondere internationale Transportunternehmen. Laut FENADISMER müssen bis August 2025 etwa 2.000 Fahrzeuge ihren digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation durch einen der zweiten Generation ersetzen, um den internationalen Transportvorschriften zu entsprechen. Dazu kommen die über 140.000 vor dem 15. Juni 2019 zugelassenen Fahrzeuge, die ebenfalls diesen Ersatz leisten müssen.
Da bisher nur zwei Modelle des digitalen Fahrtenschreibers der zweiten Generation zugelassen sind und Tausende von Fahrzeugen nicht nur in Spanien, sondern in der gesamten Europäischen Union modernisiert werden müssen, bestehen Bedenken, ob die Industrie und die Vertragswerkstätten darauf vorbereitet sein werden diese Forderung.
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