Die jüngsten Änderungen im Gesetz über den Straßenverkehr, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und die Straßenverkehrssicherheit erhöhen die Bußgelder für die Nutzung des Mobiltelefons im Fahrzeug. Zudem sind auch bei Autofahrern neue Zweifel aufgekommen, die wir in diesem Artikel klären werden

Unaufmerksamkeit hinter dem Steuer ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle, und die DGT achtet zunehmend auf die Verwendung von Mobiltelefonen, dem Gerät, das die meisten Ablenkungen während der Fahrt vereint.
Aus diesem Grund wurde der Abzug von 3 Punkten auf 6 Punkte für Sanktionen im Zusammenhang mit Mobilgeräten erhöht. Hinzu kommt das damit verbundene Bußgeld in Höhe von 200 €.
Die DGT setzt seit einiger Zeit Kameras auf den Straßen des Landes ein, um Verstöße aufzuzeichnen und damit auch mobilfunkbezogene Verstöße aufzudecken. Dies ist wichtig, da es bedeutet, dass Sie nicht anrufen oder mit dem Telefon interagieren müssen, um eine Geldstrafe zu erhalten: Die DGT wird Sie für die einfache Tatsache sanktionieren, dass Sie ein Handy in der Hand halten.
Die DGT ist sich bewusst, dass mobile Geräte heute viele Funktionen in einem Fahrzeug erfüllen, die sicher und ohne Ablenkungsrisiko ausgeführt werden können: Anrufe entgegennehmen oder freihändig tätigen, Sprachbefehle zum Senden von Nachrichten geben oder auf Informationen zugreifen, verwenden als GPS-Navigationssystem oder zum Abspielen von Musik oder Podcasts...
Alle diese Handlungen oder Verwendungen des Mobiltelefons im Fahrzeug sind erlaubt, solange sie die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht ablenken. Dies ist wichtig, da Sie in diesem Fall ohne aktive Nutzung des Telefons, aber in Anbetracht der Tatsache, dass es eine Quelle der Ablenkung war, mit einer Geldstrafe von 100 Euro belegt werden können. Dies gilt als geringfügiger Fehler und führt nicht zu einem Punkteverlust.
Daher können Sie das Handy für die verschiedenen zulässigen Funktionen mit einer zugelassenen Halterung im Auge behalten, solange es Sie nicht ablenkt. Aber achten Sie darauf, wo Sie den Support platzieren, der Sie dafür auch mit einer Geldstrafe belegen kann.
Artikel 13.2 des Straßenverkehrsgesetzes legt fest: „Der Fahrer eines Fahrzeugs ist verpflichtet, seine eigene Bewegungsfreiheit, das erforderliche Sichtfeld und die ständige Aufmerksamkeit beim Fahren aufrechtzuerhalten, die seine eigene Sicherheit und die der anderen Insassen gewährleisten des Fahrzeugs und der anderen Verkehrsteilnehmer".
Das heißt, dass Mobiltelefone, die sich an Orten befinden, die das erforderliche Sichtfeld oder die ständige Aufmerksamkeit im Straßenverkehr behindern, Grund genug sind, selbst mit genehmigten Halterungen für ein geringfügiges Vergehen mit einer Geldstrafe von 100 Euro belegt zu werden. Es wird empfohlen, diese auf dem Armaturenbrett anzubringen, da sie dort den Fahrer am wenigsten behindern.
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