Das offizielle Staatsanzeiger (BOE) legt die Mindestprofiltiefe für Lkw und schwere Fahrzeuge fest.
9. Juni 2026
Die Reifenwartung war schon immer ein wichtiger Aspekt der Fahrzeugsicherheit, ist aber für Lkw und schwere Nutzfahrzeuge noch entscheidender. Das Staatsanzeiger (BOE) hat nun die Vorschriften aktualisiert und die Mindestprofiltiefe für Reifen von Lkw, Bussen, Anhängern und schweren Sattelaufliegern klar festgelegt. Diese Änderung erfolgte mit der Verordnung PJC/528/2026 vom 26. Mai, die am 29. Mai 2026 im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Die Verordnung ändert mehrere Anhänge der Allgemeinen Fahrzeugordnung, darunter Anhang VII, der sich mit Reifen befasst. Welche Mindestprofiltiefe ist für Lkw-Reifen erforderlich?Gemäß dem neuen Text im Staatsanzeiger (BOE) müssen Reifen von schweren Nutzfahrzeugen während ihrer gesamten Nutzungsdauer auf öffentlichen Straßen eine Mindestprofiltiefe von 1,0 mm in den Hauptprofilrillen aufweisen. Diese Maßnahme betrifft Fahrzeuge der folgenden Kategorien: M2 und M3: Busse und Reisebusse. N2 und N3: Fahrzeuge für den Gütertransport über 3.500 kg. O3 und O4: Schwere Anhänger und Sattelanhänger. Für Lkw beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe demnach 1,0 mm.
Und wie sieht es mit Pkw und leichten Lieferwagen aus?Die gleiche Änderung behält die übliche Grenze von 1,6 mm für Fahrzeuge der Kategorien M1, N1, O1 und O2 bei. Mit anderen Worten: Für Pkw, leichte Transporter und leichte Anhänger bleibt die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe in den Hauptprofilrillen des Reifens bei 1,6 mm.
Was gilt als „Hauptplatz“?Das Staatsanzeiger (BOE) stellt klar, dass die Hauptprofilrillen die Längs- und Querrillen sind, die Teil des Hauptprofils bilden. In der Praxis sind dies die Bereiche des Reifens, die das Wasser ableiten, die Haftung aufrechterhalten und ein sicheres Fahrverhalten gewährleisten, insbesondere bei Regen, beim Bremsen oder bei schwerer Beladung.
Spezialreifen, Schnee und professioneller EinsatzDas Update präzisiert auch den Abschnitt über Spezialreifen. Laut Staatsanzeiger (BOE) gelten Winterreifen mit den Kennzeichnungen M+S, M&S oder M.S. sowie dem 3PMSF-Piktogramm (Symbol des dreizackigen Berges mit Schneeflocke) als Spezialreifen.
Dies umfasst auch Reifen, die für den professionellen Geländeeinsatz entwickelt und zugelassen sind und die Kennzeichnungen M+S, M&S oder M.S. sowie POR tragen.
Bei winterlichen Fahrbeschränkungen müssen Fahrzeuge über 3.500 kg mindestens an der Lenk- und den Antriebsachsen mit 3PMSF- oder POR-zertifizierten Reifen ausgestattet sein.
Außerhalb dieser Gebiete oder Winterfahrbeschränkungen dürfen Fahrzeuge zwischen den Achsen unterschiedliche Reifentypen verwenden, sofern die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Warum ist dieses Update wichtig?Bislang galt die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge als gängigste Referenz. Mit dieser Aktualisierung legt das Staatsanzeiger (BOE) nun ein spezifisches Kriterium für schwere Nutzfahrzeuge fest und definiert die Mindestprofiltiefe mit 1,0 mm. Für Spediteure, Werkstätten, Fuhrparks und Transportunternehmen ist diese Klarstellung wichtig, da sie ihnen ermöglicht, genauer zu erkennen, wann ein Reifen die Vorschriften nicht mehr erfüllt. Darüber hinaus erhöht das Fahren mit abgefahrenen Reifen, die über die gesetzliche Mindestprofiltiefe hinausgehen, das Risiko von Haftungsverlust, Reifenplatzern, längeren Bremswegen und Problemen bei Kontrollen.
Reifenprüfung: Eine grundlegende Aufgabe zur Vermeidung von ProblemenObwohl die Vorschriften eine Mindestprofiltiefe von 1,0 mm für Lkw und schwere Nutzfahrzeuge vorschreiben, ist es ratsam, nicht bis zum Erreichen dieser Grenze zu warten. Stark abgefahrene Reifen können die Fahrsicherheit beeinträchtigen, insbesondere bei Beladung, Regen oder auf langen Strecken. Es empfiehlt sich, regelmäßig Folgendes zu überprüfen: Profiltiefe, ungleichmäßiger Verschleiß, Reifendruck, Vorhandensein von Schnitten, Verformungen oder Rissen sowie den allgemeinen Zustand von Lauffläche und Seitenwänden. Vorbeugende Wartung hilft, Pannen, Bußgelder und gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu vermeiden.
Die neue Aktualisierung des Staatsanzeigers (BOE) legt die Mindestprofiltiefe für Lkw-, Bus-, Anhänger- und Sattelaufliegerreifen auf 1,0 mm fest. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bleibt die Mindestprofiltiefe bei 1,6 mm. Diese Änderung bietet einen klaren Richtwert für den professionellen Transport und unterstreicht die Wichtigkeit regelmäßiger Reifenkontrollen. Bei Nutzfahrzeugen beeinflusst der Reifenzustand nicht nur Kraftstoffverbrauch und Verschleiß, sondern ist auch ein direkter Faktor für die Verkehrssicherheit.
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