
Fahrer, sowohl Berufs- als auch Laienfahrer, haben einige Gewohnheiten und Gepflogenheiten, die von einem Polizeibeamten sanktioniert werden können, auch wenn wir es nicht wissen. Deshalb ist es gut, die folgenden Empfehlungen aufzuschreiben. Etwas so Unschuldiges wie das Anbringen eines Schildes an der Heckscheibe des Fahrzeugs, das ankündigt, dass es zum Verkauf steht, ist strafbar. Und zweimal. Zum einen, weil es die Sicht erschwert und zum anderen, weil die öffentliche Straße wie eine Verkaufsstelle benutzt wird, was ebenfalls strafbar ist. Es kann zu einem Bußgeld von bis zu 200 Euro führen.
Andere gängige Gesten wie das Ausnutzen der Rotampel zum Rasieren, Kämmen, Schminken oder Schminken können ebenfalls möglich sein Grund für eine Sanktion sein, weil die Verordnung, wenn sie buchstabengetreu angewendet wird, in ihrem Artikel 17 festlegt, dass alle Fahrer immer und „jederzeit“ in der Lage sein müssen, das Fahrzeug im Falle eines Missgeschick.
Sie können auch nicht das Mobiltelefon verwenden oder Musik mit dem Player oder der Stereoanlage im Fahrzeug hören, wenn Sie anhalten, um das Auto zu tanken, weil diese Einstellung kann ein Bußgeld von 91 Euro verhängt werden. Ähnliches passiert, wenn man sich mit einem Beifahrer streitet und den Fahrer küsst (der eine Geldstrafe von 80 Euro hat) oder sexuelle Beziehungen jeglicher Art mit ihm während der Fahrt hat, weil es (neben der Gefahr) mit Strafen von bis zu 150 Euro belegt wird .
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