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Im September kommt die CO2-Steuer in Katalonien an

30. April 2021

Am 15. September 2021 wird die Regierung von Katalonien mit der Erhebung der CO2-Steuer beginnen, die sogar Fahrzeuge betreffen wird, die als ECO gelten. Wir erklären, woraus es besteht, wer es bezahlen muss und woher Sie wissen, wie viel Sie bezahlen werden. Diese neue Steuer betrifft Personenkraftwagen, Motorräder und Lieferwagen.

Im September kommt die CO2-Steuer in Katalonien an
Die Steuer auf Kohlendioxid (CO2)

Das Parlament von Katalonien hat 2017 in sein Gesetz gegen den Klimawandel eine Steuer zur Besteuerung der Kohlendioxidemissionen von Fahrzeugen aufgenommen. Sein Inkrafttreten war für 2018 geplant, aber schließlich hat die katalanische Exekutive aus verschiedenen Gründen, wie der Pandemie, unter der wir seit mehr als einem Jahr leiden, sein Inkrafttreten verschoben, das endlich in Kraft treten wird Mai 2021.

Mit dieser Maßnahme rechnet die Generalitat mit Einnahmen in Höhe von 150 Millionen Euro pro Jahr.

Die Höhe hängt vom Fahrzeugtyp und seinen Eigenschaften ab und variiert zwischen sechs und 60 Euro pro Fahrzeug und Jahr.


Welche Fahrzeuge müssen es bezahlen?

Eingeschlossen in die Steuer sind Personenkraftwagen mit bis zu neun Sitzplätzen, solche, die 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten, und Motorräder.

Ab 2021 werden Fahrzeuge mit Emissionen von mehr als 120 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer die Steuer zahlen. Es ist zu beachten, dass im Jahr 2021 die Steuer von 2020 gezahlt wird.

Bei der Abgabe im nächsten Jahr, in der die Steuer für das Jahr 2021 gezahlt wird, werden die Emissionen reduziert und Fahrzeuge, die 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer überschreiten, müssen sie zahlen.

Krankenwagen, Dienstwagen, Elektroautos, Mopeds und Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm werden von dieser Steuer befreit.


Wie viel müssen sie zahlen?

Ab morgen, dem 1. Mai 2021, wird die Generalitat ein Register mit der Liste aller betroffenen Fahrzeuge und der Gebühr für jedes spezifische Fahrzeug veröffentlichen. Dieses Register wird ab morgen auf der Website der katalanischen Steuerbehörde verfügbar sein.

Falls in dieser Liste ein Fehler festgestellt wird, haben die Besitzer betroffener Fahrzeuge in Katalonien bis zum 4. Juni Zeit, Änderungen zu beantragen, und die Liste wird am 1. September geschlossen.

Der zu zahlende Betrag richtet sich nach der Motorisierung der Fahrzeuge, sofern diese die Grenzwerte von 120 bzw. 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer in den Jahren 2020 und 2021 überschreiten, was z Wir haben bereits erwähnt, dass sie im folgenden Jahr gezahlt werden, 2021 wird die Steuer 2020 mit einer Obergrenze von 120 Gramm CO2/km und 2022 die Steuer 2021 mit einer Obergrenze von 95 Gramm CO2/km gezahlt. km.

Auch andere Besonderheiten haben sich bereits abgezeichnet, etwa dass SUV-artige Fahrzeuge mehr zahlen als Kompaktfahrzeuge oder dass viele Hybridmodelle, die ein ECO-Label tragen, auch 2022 zahlen müssen (Zahlung der Steuer für das Geschäftsjahr 2021), da viele die Emissionen von 95 Gramm Kohlendioxid überschreiten.


Wie konsultiere ich die Volkszählung oder beantrage Änderungen?

Um die genaue Gebühr zu überprüfen, die Sie für Ihre Fahrzeuge zahlen müssen, müssen Sie ab morgen auf DIESE WEBSITE gehen. Dort können Sie eine einfache Abfrage mit Ihrer DNI-Nummer und dem Kfz-Kennzeichen oder eine vollständige Abfrage durchführen, wenn Sie über die digitale Identifikation IdCAT Mòbil verfügen, die Sie bequem online erhalten können, und auf derselben Website finden Sie Informationen zu deren Erhalt .

Bei der Basisberatung können Sie nur einzeln die Höhe der Steuer auf Ihren Fahrzeugen erfragen. Es ist notwendig, eine vollständige Abfrage durchzuführen und mit dem IdCAT zuzugreifen, um alle Fahrzeuge, die Sie besitzen, und die entsprechenden Steuern sofort zu sehen. Dieser vollständige Zugriff ist auch für die anderen Verfahren im Zusammenhang mit der Steuer erforderlich: Lastschrift der Jahresquittung, Änderung von Daten aus dem Register vor dem 4. Juni und Einsicht in die Historie der getätigten Transaktionen im Zusammenhang mit der Steuer.

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