
Der Ministerrat hat Anfang November eine Reihe von Änderungen der Straßenverkehrsordnung genehmigt. Diese Änderungen sind Teil der Verpflichtung der Generaldirektion für Verkehr, die Zahl der Toten und Verletzten auf den spanischen Straßen deutlich zu reduzieren.

Die am 10. November verabschiedete Reform der Straßenverkehrsordnung stellt die neuen Notleuchten vom Typ V-16 als Nachfolger der Warndreiecke dar, die Fahrzeuge derzeit mitführen müssen.

Nach Inkrafttreten der Beschränkung der Einfahrt in die Umweltzone für Fahrzeuge ohne Umweltzeichen plant die Stadt Barcelona bereits die Aufnahme von Fahrzeugen mit dem gelben Umweltzeichen B.

Wasserstoff hat sich in Europa als praktikable und ökologische Alternative zum Ersatz fossiler Brennstoffe durchgesetzt. So haben es die verschiedenen Marken und die Europäische Union selbst im Rahmen der Dekarbonisierungspläne verstanden, die bis 2050 für eine nachhaltige Mobilität durchgeführt werden.

Seit dem 15. September verbieten Barcelona und andere Städte der sogenannten ZBE (Low Emission Zone) den Verkehr der umweltschädlichsten Fahrzeuge. Nachfolgend erklären wir, was dieses Verbot beinhaltet und welche Fahrzeuge davon betroffen sind.

Die Fahrregeln und Ruhezeiten für den Straßentransport ändern sich ab dem 20. August. Wenn Sie als Fahrer eines Lastkraftwagens arbeiten, verpassen Sie diese obligatorischen Informationen nicht, um Sanktionen zu vermeiden.Es gibt viele Änderungen, die im Allgemeinen Aspekte des internationalen Transports flexibler machen, wie z. B. wöchentliche Pausen , Ruhezeiten in der Kabine, Verlängerungen der täglichen oder wöchentlichen Fahrbeschränkungen und der Höchstzeiten für die Rückkehr zum Arbeits- oder Wohnort.

Wir präsentieren drei Modelle von tragbaren Kühlschränken, die wir aufgrund ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses für die besten auf dem Markt halten. Achten Sie auf seine Eigenschaften, damit Sie den auswählen können, der am besten zu Ihnen oder Ihrem Fahrzeug passt, egal ob für Ihren Pkw, Lkw, Geländewagen, Wohnwagen oder Wohnmobil.

Ab dem 1. Juni kehren die vom Verkehrsministerium angekündigten Lenk- und Ruhezeiten zur Normalität zurück. Mit dieser Ankündigung bestätigte die Regierung, dass die Lockerung der Lenk- und Ruhezeitverordnung 561/2006, die bereits zum 31. Mai zurückgenommen werden sollte, nicht verlängert wird.

Gemäß den Anweisungen der Behörden können wir Sie jetzt persönlich in unserem Ladengeschäft bedienen.
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